Beitragsreglement für die Mitglieder coiffureSUISSE (mit Änderungen ab 1. Januar 2014)

Mitglieder

Mitglieder

Die Mitgliederkategorien von coiffureSUISSE bestimmen sich nach

Art. 3 der Statuten

Mitglieder mit

Die Mitglieder der Schweizerischen Coiffeurfachlehrer-Vereinigung

Sonderstatus

(SCFV) haben gemäss Statuten, Art. 15bis einen Sonderstatus. 

 
Beiträge 
 
 Aktiv- und Einzelmitglieder

Einzelfirmen, Kapital-

Sie bezahlen

geselllschaften (AG, GmbH)

a) einen jährlichen Grundbeitrag von Fr. 345.--,

b) einen von der jährlichen AHV-Vorjahreslohnsumme berechneten 

    Beitrag von 4 o/oo; der Höchstbeitrag ist Fr. 1'000.-- bei einer

    AHV-pflichtigen Lohnsumme von Fr. 250'000.-- oder mehr,

c) durch die Delegiertenversammlung beschlossene Sonderbeiträge.

 

Personengesellschaften

Sie bezahlen

(Einfache Gesellschaft,

a) einen jährlichen Grundbeitrag von Fr. 500.--

Kollektivgesellschaft,

b) einen von der jährlichen AHV-Vorjahreslohnsumme berechneten

Kommanditgesellschaft)

    Beitrag von 4 o/oo; der Höchstbeitrag ist Fr. 1'000.-- bei einer

    AHV-pflichtigen Lohnsumme von Fr. 250'000.-- oder mehr,

c) durch die Delegiertenversammlung beschlossene Sonderbeiträge

Zusätzliche Verbandszeitschriften können zum Vorzugspreis von Fr. 129.50 abonniert werden. 

 

Passivmitglieder

Sie bezahlen

a) einen jährlichen Grundbeitrag von Fr. 40.--

  1. Sie sind nicht auf Art. 25, Abs. 4 der Statuten verpflichtet
  2. Sofern gewünscht, können die Verbandszeitschriften zum    Vorzugspreis von Fr. 129.50 abonniert werden.

Ehrenmitglieder

sind von der Zahlung eines jährlichen Grundbeitrags befreit. Sie bezahlen

  1. einen von der jährlichen AHV-Vorjahreslohnsumme berechneten Beitrag      von 4 o/oo; der Höchstbeitrag ist Fr. 1'000.-- bei einer AHV-pflichtigen 

    Lohnsumme von Fr. 250'000.-- oder mehr,

  1. durch die Delegiertenversammlung beschlossene Sonderbeiträge.

Kadermitglieder

Sie bezahlen

a) einen jährlichen Grundbeitrag von Fr. 345.--

b) durch die Delegiertenversammlung beschlossene Sonderbeiträge

 

Partnermitglieder

Sie bezahlen

a) einen jährlichen Grundbeitrag, abgestuft für Einzelfirmen und     Personengesellschaften von Fr. 500.-- und Kapitalgesellschaften     von Fr. 1'500.--,

b) durch die Delegiertenversammlung beschlossene Sonderbeiträge

Mitglieder SCFV

Sie bezahlen

  1. einen jährlichen Grundbeitrag von Fr. 177.--,
  2. durch die Delegiertenversammlung beschlossene Sonderbeiträge
  3. sie sind nicht auf Art. 25, Abs. 4 der Statuten verpflichtet.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt zweimal jährlich: a) Januar: Verrechnung Grundbeitrag

  1. Juli: Verrechnung Beitrag von 4 o/oo auf der jährlichen AHV-

    Vorjahreslohnsumme

  1. die Verrechnung von beschlossenen Sonderbeiträgen wird von

    Fall zu Fall geregelt

  1. die Bezahlung hat innert 60 Tagen nach Rechnungsstellung zu                  erfolgen

a) die Sektionsbeiträge werden separat verrechnet.

Eintritt während

Erfolgt der Eintritt während des Jahres, wird der Mitgliederbeitrag

des Jahres

ab dem 1. des Eintrittsmonats in Rechnung gestellt.

 

Austritt während

Wenn das Geschäft aufgegeben wird, ist der Beitrag bis zum Ende

des Jahres

des Austrittsmonats fällig.

Anpassungen

Die Mitgliederbeiträge (Grundbeitrag, Promillebeitrag, Lohnsumme) werden im 

Turnus von längstens 3 Jahren der Teuerung angepasst. Basis ist der

Inkraftsetzung

1. Januar 2004.

Inkraftsetzung

Das Beitragsreglement tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Also informiert an 

der ordentlichen Delegiertenversammlung vom 5. Mai 2003 in Fribourg.

Änderungen per 1.1.2014:

Beschlossen an der Delegiertenversammlung vom 26. Mai 2013 in Zürich.

Im Namen von coiffureSUISSE