Beitragsreglement für die Mitglieder coiffureSUISSE (mit Änderungen ab 1. Januar 2014)
Mitglieder
Mitglieder |
Die Mitgliederkategorien von coiffureSUISSE bestimmen sich nach |
Art. 3 der Statuten |
Mitglieder mit |
Die Mitglieder der Schweizerischen Coiffeurfachlehrer-Vereinigung |
Sonderstatus |
(SCFV) haben gemäss Statuten, Art. 15bis einen Sonderstatus. |
Einzelfirmen, Kapital- |
Sie bezahlen |
geselllschaften (AG, GmbH) |
a) einen jährlichen Grundbeitrag von Fr. 345.--, |
|
b) einen von der jährlichen AHV-Vorjahreslohnsumme berechneten |
|
Beitrag von 4 o/oo; der Höchstbeitrag ist Fr. 1'000.-- bei einer |
|
AHV-pflichtigen Lohnsumme von Fr. 250'000.-- oder mehr, |
|
c) durch die Delegiertenversammlung beschlossene Sonderbeiträge. |
Personengesellschaften |
Sie bezahlen |
(Einfache Gesellschaft, |
a) einen jährlichen Grundbeitrag von Fr. 500.-- |
Kollektivgesellschaft, |
b) einen von der jährlichen AHV-Vorjahreslohnsumme berechneten |
Kommanditgesellschaft) |
Beitrag von 4 o/oo; der Höchstbeitrag ist Fr. 1'000.-- bei einer |
|
AHV-pflichtigen Lohnsumme von Fr. 250'000.-- oder mehr, |
|
c) durch die Delegiertenversammlung beschlossene Sonderbeiträge |
Zusätzliche Verbandszeitschriften können zum Vorzugspreis von Fr. 129.50 abonniert werden.
Passivmitglieder |
Sie bezahlen |
|
|
a) einen jährlichen Grundbeitrag von Fr. 40.-- |
|
|
|
|
Ehrenmitglieder |
sind von der Zahlung eines jährlichen Grundbeitrags befreit. Sie bezahlen
Lohnsumme von Fr. 250'000.-- oder mehr,
|
|
Kadermitglieder |
|
Sie bezahlen |
|
|
a) einen jährlichen Grundbeitrag von Fr. 345.-- |
|
|
b) durch die Delegiertenversammlung beschlossene Sonderbeiträge |
Partnermitglieder |
Sie bezahlen |
|
a) einen jährlichen Grundbeitrag, abgestuft für Einzelfirmen und Personengesellschaften von Fr. 500.-- und Kapitalgesellschaften von Fr. 1'500.--, |
|
b) durch die Delegiertenversammlung beschlossene Sonderbeiträge |
Mitglieder SCFV
|
Sie bezahlen
|
Rechnungsstellung
|
Die Rechnungsstellung erfolgt zweimal jährlich: a) Januar: Verrechnung Grundbeitrag
Vorjahreslohnsumme
Fall zu Fall geregelt
a) die Sektionsbeiträge werden separat verrechnet. |
Eintritt während |
Erfolgt der Eintritt während des Jahres, wird der Mitgliederbeitrag |
des Jahres
|
ab dem 1. des Eintrittsmonats in Rechnung gestellt. |
Austritt während |
Wenn das Geschäft aufgegeben wird, ist der Beitrag bis zum Ende |
des Jahres
|
des Austrittsmonats fällig. |
Anpassungen |
Die Mitgliederbeiträge (Grundbeitrag, Promillebeitrag, Lohnsumme) werden im |
|
Turnus von längstens 3 Jahren der Teuerung angepasst. Basis ist der |
Inkraftsetzung |
1. Januar 2004. |
Inkraftsetzung |
Das Beitragsreglement tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Also informiert an |
|
der ordentlichen Delegiertenversammlung vom 5. Mai 2003 in Fribourg. |
|
Änderungen per 1.1.2014: |
|
Beschlossen an der Delegiertenversammlung vom 26. Mai 2013 in Zürich. |
|
Im Namen von coiffureSUISSE |